Die Landwirtschaft darf nur Pflanzenschutzmittel einsetzen, die vom Bund freigegeben worden sind.23 Sollten Pflanzenschutzmittel im Boden oder auch in Pflanzen zu finden sein, obliegt dies nicht der Landwirtschaft, sondern den Herstellern und dem Bund, da von einer fehlerhaften Überprüfung auszugehen ist.

Des Weiteren ist festzuhalten, dass ein ordnungsgemäßer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umwelttechnisch grundsätzlich besser ist als die mechanische Bearbeitung, da dessen CO2-Bilanz erheblich schlechter ist.

Neuste Techniken wurden bereits erprobt. Hierbei wurden Pflanzenschutzmittel nicht ganzflächig eingesetzt, sondern nur punktuell. Ein Roboter erkennt in diesem Verfahren Schadpflanzen oder auch Unkräuter, die daraufhin einzeln behandelt werden. Bis diese Technik serienmäßig in Betrieb gehen kann, wird noch eine gewisse Zeit ins Land verstreichen.24