Eine anhaltende Trockenheit kann zu erheblichen Ernteeinbußen in der Landwirtschaft führen. Um gegen diese Dürreperioden gewappnet zu sein, denken immer mehr Landwirte über die Anschaffung einer Beregnungsanlage nach. Hieraus entsteht die Befürchtung, dass der Grundwasserspiegel negativ verändert werden könnte.

Um diesem Sachstand entgegen zu wirken, wird die Entnahme von Grundwasser und / oder Oberflächenwasser durch langfristige wasserrechtliche Erlaubnisse geregelt. Diese Bewilligungen werden von den Behörden vergeben. Bei Genehmigung einer Beregnungsanlage wird daher jedem Landwirt eine Vorgabe hinsichtlich der Wassermenge pro Quadratmeter mitgeteilt. Die erfolgte Wasserentnahme ist vom Landwirt zu dokumentieren und die Unterlagen sind dem Landkreis vorzulegen.21

Der Grundwasserspiegel wird regelmäßig kontrolliert, um gegebenenfalls kurzfristig eingreifen zu können. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass keine Veränderung des Grundwasserspiegels durch unsere Beregnungsanlagen stattfindet.

Insgesamt beträgt der Anteil der Landwirtschaft am Gesamtwasserverbrauch lediglich 0,4 %.

Quellen:

21 vgl. Die Moderne Landwirtschaft